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   BFH, 08.08.2001 - II R 46/99   

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https://dejure.org/2001,11651
BFH, 08.08.2001 - II R 46/99 (https://dejure.org/2001,11651)
BFH, Entscheidung vom 08.08.2001 - II R 46/99 (https://dejure.org/2001,11651)
BFH, Entscheidung vom 08. August 2001 - II R 46/99 (https://dejure.org/2001,11651)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grunderwerbsteuer - Erwerb einess Grundstücks - Erwerb eines Erbbaurechts - Mehrere Erwerbsvorgänge - Selbstständige Rechtsvorgänge

  • Judicialis

    GrEStG 1983 § 5; ; GrEStG 1983 § 6; ; GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG 1983 § 2 Abs. 2 Nr. 1; ; GrEStG 1983 § 16 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundstücksverkauf mit anschließender Erbbaurechtsbestellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 1 Abs 1 Nr 6, GrEStG § 1 Abs 1 Nr 7, GrEStG § 2 Abs 2 Nr 1, GrEStG § 5, GrEStG § 6
    Erbbaurecht; Grunderwerbsteuer; Grundstückserwerb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 71
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.10.1999 - II R 17/99

    Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Vertragswerk

    Auszug aus BFH, 08.08.2001 - II R 46/99
    b) Liegen aber zwei selbständig der Grunderwerbsteuer unterliegende Rechtsvorgänge vor, kann sich aus der Rechtsprechung des BFH zum (einheitlichen) grunderwerbsteuerrechtlich maßgeblichen Gegenstand des Erwerbsvorgangs beim Erwerb eines Grundstücks im zukünftig bebauten Zustand (vgl. zuletzt Urteil vom 27. Oktober 1999 II R 17/99, BFHE 189, 550, BStBl II 2000, 34) keine andere Beurteilung ergeben.
  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 222/80

    Bestellung eines Erbbaurechts für den Grundstückseigentümer

    Auszug aus BFH, 08.08.2001 - II R 46/99
    Die Klägerin verkennt in tatsächlicher Hinsicht, dass die I-AG sich nicht selbst ein Erbbaurecht bestellt und sodann ein belastetes Grundstück veräußert hat (zur Zulässigkeit der Bestellung eines Erbbaurechts an einem eigenen Grundstück vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. Dezember 1981 V ZR 222/80, Der Deutsche Rechtspfleger --Rpfleger-- 1982, 143).
  • BFH, 28.11.1967 - II R 37/66

    Bestellung eines Erbbaurechts - Grunderwerbsteuerpflicht

    Auszug aus BFH, 08.08.2001 - II R 46/99
    Eben wegen dieser Annäherung der Rechte aus dem Erbbaurecht an das Eigentum stellt § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG 1983 die Erbbaurechte den Grundstücken gleich (vgl. Urteil des BFH vom 28. November 1967 II R 37/66, BFHE 91, 191, BStBl II 1968, 223; Viskorf, in: Boruttau, Grunderwerbsteuergesetz, 14. Aufl., § 2 Rn. 117 f., 134, 136).
  • FG Berlin, 04.03.1999 - 1 K 1090/96
    Auszug aus BFH, 08.08.2001 - II R 46/99
    Sie beantragt, das Urteil des FG Berlin vom 4. März 1999 1 K 1090/96, soweit es ihr gegenüber ergangen ist, den Grunderwerbsteuerbescheid vom 7. Oktober 1991 und die Einspruchsentscheidung vom 23. November 1995 aufzuheben.
  • FG Niedersachsen, 01.04.1992 - III 225/88

    Grunderwerbsteuer; Grundstückstausch und Bestellung eines Erbbaurechts

    Auszug aus BFH, 08.08.2001 - II R 46/99
    Entgegen der Ansicht des Niedersächsischen FG (Urteil vom 1. April 1992 III 225/88, EFG 1993, 245) könnten der Erwerb eines Grundstücks und die Bestellung eines Erbbaurechts an diesem Grundstück durch dessen Erwerber zugunsten des Veräußerers auch bei einem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen den den Erwerbsvorgängen zugrunde liegenden Verträgen nicht als ein nur einmal Grunderwerbsteuer auslösendes sog. einheitliches Vertragswerk behandelt werden.
  • BFH, 19.02.2014 - II B 106/13

    Keine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Erwerb von Wohnungseigentum an

    Der Besteuerung kann im Übrigen nur der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt zugrunde gelegt werden, nicht dagegen eine rechtlich mögliche andere Gestaltung (BFH-Urteil vom 8. August 2001 II R 46/99, BFH/NV 2002, 71, unter II.a).

    bb) Diese Beurteilung steht in Einklang mit der Rechtsprechung des BFH, nach der es keinen steuerfreien Rückerwerb eines Grundstücks i.S. von § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG darstellt, wenn der Erwerber eines Grundstücks dessen Veräußerer in unmittelbarem Anschluss an die Grundstücksübertragung an diesem Grundstück ein Erbbaurecht bestellt; denn in einem solchen Fall liegen zwei Erwerbsvorgänge vor, die sich auf unterschiedliche Gegenstände beziehen, nämlich das veräußerte Grundstück einerseits und das Erbbaurecht andererseits, das gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG den Grundstücken gleichsteht (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 71).

  • BFH, 08.08.2001 - II R 49/01

    Grunderwerbsteuer bei vorzeitiger Nutzungsüberlassung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Beschluss vom 31. Juli 2001 II R 46/99 die vom FG zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klageverfahren der Klägerin sowie der B-GmbH gegen die diese jeweils betreffenden Bescheide getrennt (§ 73 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).
  • FG Thüringen, 21.04.2004 - I 479/98

    Differenzbesteuerung nach § 1 Abs.6 GrEStG bei Grunderwerb nach vorangegangenem

    So war es im Fall, bei dem ein Grundstückserwerber sogleich ein Erbbaurecht für den Veräußerer bestellte (BFH-Urteil vom 8. August 2001 II R 46/99, BFH/NV 2002, 71 ), ebenso im Fall, in dem eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Eigentumswohnungen kaufte und den Eigentumsverschaffungsanspruch hinsichtlich einer Wohnung an einen nach dem Erwerb eingetretenen Gesellschafter abtrat (BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 II R 36/01, BFH/NV 2004, 366 ).
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